IG Kleinwasserkraft: Einsatz für umweltfreundliche Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien im Kanton Glarus
Die IG vertritt in erster Linie die Interessen der Kleinwasserkraftwerke im Kanton Glarus im politischen Prozess und bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Insbesondere bündelt sie die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder und unterstützt sie in ihren Anliegen gegenüber Behörden, Öffentlichkeit und Umweltorganisationen.
Aktuell wehren wir uns gegen einen angedachten Systemwechsel im Glarner Wasserrecht.
Dafür haben wir uns erfolgreich eingesetzt:
Energierichtplan
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahren zum Energierichtplan hat sich die IG Kleinwasserkraft Glarnerland verschiedentlich eingebracht und damit die zukünftige Planung mitgestalten können.
Moratorium
Seit einigen Jahren überarbeitet der Kanton sein Energieplanungsgesetz, wovon die Wasserkraftwerke stark betroffen sind. Die IG Kleinwasserkraft Glarnerland hat sich erfolgreich gegen ein angedachtes 5-jähriges Moratorium gewehrt, das die Zukunft vieler erst kürzlich modernisierter Kraftwerke und weiterer geplanter Projekte gefährdet hätte.
Doppelpower
Bei der Konzessionsvergabe für das Projekt „Doppelpower“ gab einmal mehr der sogenannte „Heimfall“ zu reden. Dieser sah vor, dass nach Ablauf der Konzessionsdauer das Wasserkraftwerk samt Grundstück in das Eigentum des Kantons fällt. Grundsätzlich regelt das Bundesgesetz den Heimfall, ob und wie Anlagenteile und Land nach Ablauf der Konzessionsdauer an den Kanton zurückfallen. Während in den übrigen Kantonen der Schweiz die Wasserrechte den Kantonen gehören, hat im Kanton Glarus aber jeder Grundeigentümer, dessen Land an ein Gewässer angrenzt, das Recht, dieses zu nutzen. Ein Heimfall würde hier also faktisch zu einer Enteignung des Wasserrechtsinhabers führen.
Um diese Problematik verbindlich klären zu lassen, wurde der Landratsbeschluss aus dem Jahr 2010 an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses kam zum Schluss, dass der Heimfall im Glarner Wasserrecht nicht anwendbar ist. Der Kanton Glarus akzeptierte das Urteil nicht und zog es zur weiteren Prüfung an das Bundesgericht weiter. Dieses bestätigte das vorinstanzliche Urteil, hielt aber fest, dass der Kanton nicht verpflichtet sei, eine Konzession zu erteilen.
Aufgrund dieses Urteils haben Regierung und Landrat einer Neuregelung zugestimmt: Wird die neue Konzession der gleichen Konzessionärin (Kraftwerk Doppelpower AG) erteilt, wird der Kanton nach Ablauf der Konzession das Heimfallrecht nicht ausüben, sondern sich mit einer Heimfallverzichtsentschädigung entschädigen lassen. Die Hälfte dieser Entschädigung geht an die Standortgemeinde. Mit dieser Regelung konnten sich die Parteien auch auf eine Konzessionsdauer von 80 Jahren einigen.
Die IG Kleinwasserkraft freut sich, dass auch dank ihrem Engagement und dem konstruktiven Dialog mit den betroffenen Stellen eine gute Lösung gefunden werden konnte.
Vorstand
Kobelt Daniel
Luchsinger Michael
Müller Benjamin
Trümpi Stefan
Zanner David